Als "erschreckend" bewertete es TÜV-Nord-Geschäftsführer Volker Drube, dass durchschnittlich jeder fünfte Pkw wegen Ölverlust auffalle. lmv (Quelle: Die Welt 2002)
Nur wenn etwa Rost, bereits vorhandene Unfallschäden oder Ölverlust ausdrücklich im Kaufvertrag festgeschrieben sind, hat der Käufer keine Chance, gegen den Händler vorzugehen. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
Ölverlust an Motor/Antrieb, defekte Bremsen, k (Quelle: BILD 2001)