"Im Falle eines Überdruckes ist ein so genanntes Abblasen erforderlich. (Quelle: DIE WELT 2001)
In dem der WELT vorliegenden Schriftsatz der Anwälte heißt es: "Im Falle eines Überdruckes ist ein so genanntes Abblasen erforderlich. (Quelle: DIE WELT 2001)
Dieselben sind außen mit leicht beweglichen Scharnierblechklappen zu versehen, damit ein Ausgleich des evtl. eintretenden Überdruckes selbsttätig erfolgt. (Quelle: TAZ 1987)