Handel mit Kraftfahrzeugen, Kfz-Teilen, Zubehör sowie Werkzeugen und Ausrüstungen für Kfz-Betriebe und aller damit in Zusammenhang stehnenden Überlassungen von technischen Informationen (Quelle: Hoppenstedt)
In jedem Fall sollten Eigentümer bei Überlassungen einen Anspruch auf Rückübertragung oder Wohnrecht vertraglich festlegen. (Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Allerdings warnen Notare vor Überlassungen aus rein steuerlichen Gründen. (Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)