Vor diesem Hintergrund wäre es problematisch gewesen, sich auf einen wohl unvermeidbaren Rechtsstreit mit der MHI einzulassen, die dort Basalt abbauen möchte und über einen "existierenden Abbauvertrag" verfügt: "Wir haben die Beweispflicht." (Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Er und nicht die Allgemeinheit hat während der Dauer der Verpachtung auch allein die Vorteile aus dem Abbauvertrag gezogen. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)