Dieser Betrag wird dann mit der Einkommensteuer verglichen, die fällig wäre, wenn man dem Arbeitseinkommen ein Fünftel des steuerpflichtigen Abfindungsbetrags hinzurechnete. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Eine Überprüfung des Abfindungsbetrags ist beim Landgericht Nürnberg/Fürth beantragt worden. gl. (Quelle: FAZ 1994)