Die Abgabemenge soll auf etwa fünf Gramm begrenzt werden, und zudem soll nur in der Schweiz produziertes Cannabis verkauft werden dürfen. (Quelle: Junge Welt 2001)
Im Gegensatz zum Stromeinspeisungsgesetz von 1990 wird die Vergütung dabei nicht mehr prozentual berechnet, sondern mit festen Pfennigbeträgen je Kilowattstunde, die nach Standort, Anlage und Abgabemenge varieren können. (Quelle: Tagesspiegel 1999)
Um die Abgabemenge flexibel planen zu können, kommt eine aufwendige Gasnetzsimulation zum Einsatz. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)