Eichels Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz macht es möglich: Mit Paragraf 370a der Abgabenordnung (AO) hat der Finanzminister die "gewerbsmäßige Steuerhinterziehung" als Vortat zur Geldwäsche eingeführt und als Verbrechenstatbestand ausgestaltet. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Es enthält eine neue Strafvorschrift: Wer gewerbsmäßig oder mit einer Bande Steuern hinterzieht, muss jetzt gemäß § 370 a Abgabenordnung mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren rechnen. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Nach Ansicht der Kammer versperre der neu eingeführte Paragraph 370a der Abgabenordnung auch Steuerpflichtigen, die nicht der organisierten Kriminalität zuzurechnen sind, die Möglichkeit einer Selbstanzeige. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)