Bei einer Anleihe, die unterhalb ihres Nominalwertes von 100 Euro notiert, bezeichnet man den Differenzbetrag zwischen Nominalwert und Ausgabepreis als Abgeld beziehungsweise Disagio. (Quelle: Die Zeit 2002)
Was im "Ipo-Lexikon" (600 Begriffe) zwischen "Abgeld" und "Zweitnotierung" so alles zu finden ist, mag auf den ersten Blick selbst zum Gegenstand kurioser Spekulationen werden. (Quelle: DIE WELT 2000)
Die Capped-Scheine hingegen werden zum Teil sogar mit Abgeld gehandelt, die Gewinnspanne ist allerdings durch den Cap nach oben begrenzt. (Quelle: Welt 1997)