Für bereits abgeschlossene Verträge habe der Dollaranstieg keine Wirkung, da entweder ein Abrechnungskurs vereinbart oder eine Kurssicherung vorgenommen worden sei. (Quelle: Welt 1997)
Wie das Institut am Mittwoch weiter mitteilte, berechtigt jeder Optionsschein den Inhaber, die Zahlung eines Differenzbetrages in DM zu erhalten, der der Differenz entspricht, um die der Abrechnungskurs am Bewertungstag den Basiswert überschreitet. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)