Der Schrift- und Abrechnungsverkehr zwischen den AStn und dem NLT ist grundsätzl. über die zuständige BSt. zu leisten. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Im Laufe des Jahres soll der Abrechnungsverkehr zwischen niedergelassenen Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken und der gesetzlichen Krankenversicherung auf belegloses Verfahren umgestellt werden. (Quelle: Computerzeitung 1996)