Außerdem muss der Vermieter nun spätestens zwölf Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums seine Forderungen für Heiz- und Nebenkosten vorlegen. (Quelle: Die Welt 2001)
"Kommt die Nachzahlung am Ende des Abrechnungszeitraums geballt, ist verständlicherweise mit mehr Zahlungsschwierigkeiten zu rechnen", so Uhlenbroock. (Quelle: DIE WELT 2000)
Viele Vermieter warteten aber dennoch bis zum Jahresende oder bis zum Ende des Abrechnungszeitraums, und darauf sollten die Mieter vorbereitet sein. (Quelle: DIE WELT 2000)