Um dieser Gefahr zu entgehen, rät die Stiftung Warentest Sicherheiten vom Bauträger für Abschlagszahlungen zu verlangen. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Denn dieser ist gesetzlich dazu verpflichtet, dem Bauträger Abschlagszahlungen für das Grundstück und - abhängig vom Baufortschritt - für die jeweils hergerichtete Bausubstanz zu leisten. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Ansonsten würden die Kassen keine Abschlagszahlungen leisten, sondern den Restbetrag nach gesetzlicher Frist, also zehn Tage nach Vorliegen aller Rechnungsunterlagen, zahlen. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)