Trotz des kurzen Abweges vom Erfolgskurs ist der cleveren Autorin wohl auch in Zukunft eine mediale "Spitzenposition" sicher. (Quelle: Berliner Zeitung 2000)
§ 550 Abs. 2 Nr. 2 RVO sieht eine Begrenzung des Versicherungsschutzes nach dem Verhältnis des Abweges zum direkten Weg nicht vor. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)