Wie das Bundesarbeitsgericht in Kassel grundsätzlich entschied, ist der Verlust des individuellen Akkordlohnes im Monat des Ausscheidens aus dem Beschäftigungsverhältnis nicht durch die Abfindung auszugleichen. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Merkmal des Akkordlohnes ist es, daß seine Höhe unmittelbar proportional der Leistung des Akkordarbeiters ist. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Lohnwesens und solche des Akkordlohnes tarifl. zu regeln. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)