1. Der Aufsichtsrat der Neuen Deutsche Bank AG wird sich nach Durchführung der Verschmelzung aus 20 Mitgliedern zusammensetzen (§§ 96 AktG und 7 Abs. 1 Nr. 3 MitbestG). (Quelle: Die Zeit 2000)
Solche Schutzgesetze könnten Paragraph 88 Börsengesetz (BörsG) oder Paragraf 400 Aktiengesetz (AktG) sein, sagte der Jurist. (Quelle: DIE WELT 2001)
Herr Rechtsanwalt Marcus Schneider-Bodien ist gem. 85 AktG zum Notvorstand bestellt. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)