Von dieser Regel machen die Gerichte wiederum eine Ausnahme für den Fall, dass dem anfechtenden Wohnungseigentümer das Protokoll nicht innerhalb der Anfechtungsfrist vorliegt und die Anfechtung daher zunächst nur erfolgte, um die Frist zu wahren. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Das Gericht wies den Antrag zurück, weil die einmonatige Anfechtungsfrist verstrichen war. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Der Mann hatte die zweijährige Anfechtungsfrist versäumt. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)