Ob ein nichtehelicher Vater, der seine Zweifel verheimlicht, oder gar bewusst wahrheitswidrig die Vaterschaft anerkennt, sein Anfechtungsrecht behält, entschied kürzlich das Oberlandesgericht Köln. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Da die Mutter auch ein eigenes Anfechtungsrecht hat, kann sie allerdings die gerichtliche Berücksichtigung des Kindeswohls umgehen, wenn sie die Anfechtung in eigenem Namen geltend macht. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Er sei nicht Anwohner des umbenannten Platzes und habe auch sonst keine rechtliche Position, die ihm ein sogenanntes Anfechtungsrecht einräume. +++ (Quelle: Berliner Zeitung 1995)