Die Beteiligung von Rentenversicherern an Wohnungsbaugesellschaften ist nach Änderungen am Sozialgesetzbuch (SGB) und am Angestelltenversicherungsgesetz bereits seit 1977 nicht mehr zulässig. (Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
So stammt die Reichsversicherungsordnung (RVO), die ursprünglich nur für Arbeiter geschaffen wurde, aus dem Jahre 1911, während das Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) erst 1924 folgte. (Quelle: Moderne Arbeitsverträge, UB Media)