Von 2002 an wird das Halbeinkünfteverfahren zudem das bisherige Anrechnungsverfahren ablösen. (Quelle: Die Zeit 2001)
Danach hat das Körperschaftsteuerrecht ein Anrechnungsverfahren eingeführt, also die Körperschaftsteuer nur als Vorauszahlung auf die persönliche Steuerschuld des Kapitalgebers verstanden. (Quelle: Die Zeit 2002)
Dieses Steuersystem nannte man Anrechnungsverfahren. (Quelle: Die Welt Online)