Man läßt es sich gern gefallen, als Mitglied der "politischen Klasse" angesprochen zu werden, besonders wenn der Ansprecher die französische Fassung benutzt, "classe politique". (Quelle: Junge Freiheit 1997)
2. wenn keiner der Ansprecher sein Erbrecht genügend nachzuweisen vermag oder das Vorhandensein eines Erben ungewiss ist ; (Quelle: Schweizer BGB)