Da Raubdruck ein Antragsdelikt ist, muß uns der Verlag, dem wir wohl ein Dorn im Auge sind, die Polizei ins Haus geschickt haben. (Quelle: Die Zeit 1972)
Schon bei den vor mehr als 20 Jahren von SPD-Juristen geprägten Reformen, als Mundraub zum Antragsdelikt wurde, hätte Ladendiebstahl zur Ordnungswidrigkeit deklariert werden sollen. (Quelle: Welt 1999)
Beleidigung ist nämlich gemäß Paragraph 194 StGB ein Antragsdelikt. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)