Nun muß die parlamentarische Aufsichtskommission der staatlichen Rundfunkanstalt RAI eine Anwendungsvorschrift zum Gesetz ausarbeiten, die am 2. März in Kraft treten muß, rechtzeitig zu den Regionalwahlen am 16. April. (Quelle: Junge Welt 2000)
Eine ganze Branche sei verunsichert, da die Steuerreferenten von Bund und Ländern immer noch Schwierigkeiten hätten, eine Anwendungsvorschrift zu erlassen. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Für die Anwendungsvorschrift ist unerheblich, ob der Angeschuldigte G als Mittäter (§ 25 II StGB) oder lediglich als Gehilfe (§ 27 I StGB) eines Landesverrats anzusehen ist. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)