Sie steigen bis zum vollen Arbeitnehmeranteil an, je näher der Lohn bis an die 800 Euro heran kommt. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Der Arbeitgeber muss dann die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung nachzahlen - und zwar sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Dort werden gutverdienende Angestellte 1998 an die Rentenkasse, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung insgesamt 3215,10 DM (Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil) bezahlen müssen. (Quelle: Die Zeit 1998)