Die 7. Kammer des Arbeitsgerichts Frankfurt erklärte eine von der Messe-Geschäftsführung ausgesprochene außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmervertreters für null und nichtig. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Die siebte Kammer des Arbeitsgerichts Frankfurt erklärte eine von der Messe- Geschäftsführung ausgesprochene außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmervertreters für null und nichtig. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
"Aus der Sicht eines Arbeitnehmervertreters muß ich darauf dringen, daß freigewordene Stellen schnell wieder besetzt werden", schildert Lothar Schröder das Dilemma. (Quelle: TAZ 1997)