Die Gewerkschaft warte auf das Urteil des Frankfurter Arbeitsgerichts, das am kommenden Freitag gefällt werden soll. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Gegen ein Urteil des Frankfurter Arbeitsgerichts, das nach der mündlichen Verhandlung erfolgen soll, kann die unterlegene Partei Rechtsmittel bei der nächst höheren Instanz einlegen. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Ergeben sich Beweise gegen einen Arbeitnehmer, trennt man sich in aller Stille, weiß der Sprecher des Hamburger Arbeitsgerichts - wenn nicht, erfährt es das Opfer nie. (Quelle: Die Zeit 1998)