Asylbewerber sollen von diesem Sommer an grundsätzlich nur noch in eigenen Mietwohnungen leben und nicht mehr im Wohnheim. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Ebenfalls unter die bezirkliche Zuständigkeit fallen Personen mit Duldung, ausreisepflichtige Personen oder Asylbewerber, die nicht in Wohnheimen, sondern in Wohnungen leben. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Welcher Bezirk sich dann um die Belange von Asylbewerber X oder Y kümmert, wird in Berlin über die Geburtsdatenregelung ermittelt: Je nach Geburtsdatum des Haushaltsvorstands ist einer der zwölf Bezirke für die Asylbewerber zuständig. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)