Nachfolgend wird beispielsweise das Auftragsschreiben für ein "Rußlandhandbuch" zitiert, in dem es unter anderem heißt: "(...) zur Darstellung kommen Frontzeichnungen, Bildnisse und Landschaften deutscher Kriegsmaler im Osten. (Quelle: Junge Welt 1999)
Angefangen hat das Auftragsschreiben vor etwa drei Jahren. (Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Es habe 'weder eine Vollmacht noch ein Auftragsschreiben vorgelegen', urteilte Vorsitzender Richter Kunisch. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)