Der Ausbildungsfreibetrag wird jedoch nicht - wie zunächst geplant - völlig abgeschafft, sondern lediglich auf 1800 Mark gekürzt. (Quelle: DIE WELT 2001)
Der Ausbildungsfreibetrag von derzeit bis zu 4200 DM wird nicht abgeschafft, wie ursprünglich geplant, sondern kann als Sonderabzug bis 2000 DM steuerlich geltend gemacht werden. (Quelle: DIE WELT 2001)
Im Gegenzug sollen der Ausbildungsfreibetrag abgeschafft und der Haushaltsfreibetrag für Alleinerziehende stufenweise abgeschmolzen werden. (Quelle: DIE WELT 2001)