Als Empfängerland wurden in der Ausfuhrerklärung die Phillippinen aufgeführt. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
In diesem Ort auf Rügen ist die Werft ansässig, die das Boot gebaut hatte. In einer ersten Ausfuhrerklärung war als Versender der Bekl., in einer geänderten zweiten die Bootswerft als Versender angegeben. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)