Deswegen solle ein kleinerer Teil der Lohnerhöhung nicht ausbezahlt, sondern auf einem Ausgleichskonto für die Einführung des einheitlichen Entgeltrahmentarifvertrages zurückgelegt werden. (Quelle: Die Welt 2002)
Ein "Ausgleichskonto" bei der Bundesbank. (Quelle: TAZ 1986)