Vor der Einbürgerung eines Ausländers solle eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz stattfinden. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Nach EU-Recht dürfe eine Ausweisung aus präventiven Gründen nur auf das persönliche Verhalten des Ausländers gestützt werden. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Offen gesagt, eine Stadt, die viele ihrer Schulen nach Widerstandskämpfern oder verfolgten Freidenkern benannt hat, sollte diesen Rat eines Ausländers eigentlich nicht nötig haben. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)