Ein mindestens dreimonatiger Auslandaufenthalt muss eingeplant werden und die Studenten müssen eine Fremdsprache lernen. (Quelle: Die Zeit 2000)
Dieser Versicherungsschutz gilt jedoch in der Regel nur für einen vorübergehenden Auslandaufenthalt bis zu einem Jahr. (Quelle: Richtig versichert von A-Z; UB Media)