Die Vorschrift ist als Ausnahmebefugnis zu betrachten (17) und sollte nicht zuletzt angesichts der grundlegenden Zweifel, denen sie bei Ärzten und Psychologen begegnet (18), mit Fingerspitzengefühl und Zurückhaltung gebraucht werden. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)