"Wer den Zuschlag erhält und dann die Ausschreibungsbedingung nicht erfüllt, muss Vertragsstrafen zahlen", betonte er. (Quelle: Süddeutsche Online)
Diese Ausschreibungsbedingung ist jedoch wegen Verstoßes gegen eine zwingende Tarifnorm unwirksam, weil sie § 3 Abs. 2 FörderungsTV widerspricht. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)