den Barzahlungspreis, also den Preis der Ware bei sofortiger Bezahlung, (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Angegeben waren der Barzahlungspreis von 3390 DM, der Ratenzahlungspreis von 4365 DM sowie der effektive Jahreszins von 7,22 %. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Ebenfalls erstmals in der Revisionsinstanz trägt der Kl. vor, das Kreditantragsformular sei irreführend. In diesem Formular werde dem Teilzahlungspreis ein Barzahlungspreis gegenübergestellt. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)