Denn wer kann schon in Mark und Pfennig bestimmen, wie sehr zum Beispiel ein noch niemals genutzter Fluchtweg einer benachbarten Werkstatt den Wert eines Baugrundstückes schmälert. (Quelle: Die Zeit 2000)
Sache des Käufers ist es auch, den Status den Baugrundstückes zu klären und im Kaufvertrag festzuhalten. (Quelle: Die Welt Online)
Und da räumt Dirk Harders von der Bundesnotarkammer gleich mit einem weit verbreiteten Irrtum auf: "Mit dem Abschluss des Kaufvertrages ist der Käufer noch längst nicht Eigentümer des Baugrundstückes." (Quelle: Die Welt Online)