Nur "im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs" besteht eine Pflicht, dem Angegriffenen Beistand zu leisten, wobei jeder Staat selbst über die Art dieses Beistands entscheidet. (Quelle: Neues Deutschland 2003)
Mir gab der wackere junge Mann Winke genug. - I kann der verleicht a amol ebes z'lieb don ist, wenn ich die charakteristisch formulierte Periode nicht völlig mißverstehe, das edelmütige Anerbieten ihres Beistands. (Quelle: Max Eyth - Der Kampf um die Cheopspyramide / 22. Kapitel)
Jetzt war die Zeit gekommen, wo er des so oft verlangten Beistands der Schweden und der Sachsen bedurfte, und wo aller Zweifel in die Aufrichtigkeit seiner Gesinnungen verschwand. (Quelle: Friedrich Schiller - Geschichte des dreißigjährigen Kriegs / 4. Buch (3))