So wurde eine Lagerhalle als Schwarzbau hochgezogen und eine nicht genehmigte, salpetersäurehaltige Beizanlage betrieben. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Ein Betrieb in Bremen-Mahndorf soll in den letzten drei Jahren eine nichtgenehmigte Beizanlage betrieben haben und die Abwässer auf dem Hofgrundstück versickern lassen oder in die Regenwasserkanalisation geleitet haben. (Quelle: TAZ 1991)