Sie kostet je nach Benutzungsdauer zwischen zwölf und 74 Mark und gewährt Eintritt zu diversen Veranstaltungen im Heiligen Jahr, die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel sowie Ermäßigungen unter anderem in Museen oder beim Kauf religiöser Schriften. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Die Preise berechnen sich nach der Benutzungsdauer und den gefahrenen Kilometern. (Quelle: Welt 1998)
Die künftige Möglichkeit der Benutzungsgebühr wird von Brüssel an die Bedingung geknüpft, daß für Lastwagen anderer EG-Länder je nach Benutzungsdauer der deutschen Autobahnen gestaffelte Beträge erhoben werden. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)