Das BMFZ steht, gemäß Benutzungsordnung §12, allen Mitgliedern im Rahmen der vom Vorstand genehmigten Projekte zur Verfügung. (Quelle: bmb+f Forschungslandkarte Deutschland 1998)
Bei der Zufahrt ist das auf der Benutzungsordnung ausgewiesen. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Wer sich etwas ausleihen möchte, muß eine Gebühr von 10 bis 15 Mark bezahlen und darf die Gegenstände drei Monate behalten, empfiehlt der Magistrat dem Stadtparlament, das die sogenannte Benutzungsordnung zu beschließen hat. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)