Immerhin sagt Hartmut Kamin: "Ich erkenne beim besten Willen nicht, dass das Bergamt objektiv ist." Eine Chronologie der Vorgänge: Schon 1991 war das Bergrecht für den Kies an der Neuendorfer Wiek durch die Treuhand verkauft worden. (Quelle: Neues Deutschland 2002)
Untertage aber gilt das Bergrecht, und das verlangt, die Gruben zwecks Erhöhung der Standsicherheit zu verfüllen. (Quelle: Die Zeit 2001)
Darüber hinaus seien Belange von Marine und Fischerei sowie die nach dem Bergrecht geregelten Interessen Kies abbauender Firmen zu wahren. (Quelle: DIE WELT 2001)