So sollten etwa Kindererziehungszeiten, Anrechnungszeiten für Ausbildung, der Besitzschutz für ostdeutsche Rentner oder Aufwendungen für das SED-Unrechtsbereinigungsgesetz nicht aus Beitragsgeldern der Versicherten gezahlt werden müssen. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Ich bin 55 Jahre, falle nicht unter den sogenannten Besitzschutz. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Mit welchen Abschlägen muß ich rechnen, wenn ich den sogenannten Besitzschutz nicht in Anspruch nehmen kann und mit Vollendung des 60. oder 61. Lebensjahres in Rente gehen will oder muß? (Quelle: Berliner Zeitung 1996)