Auf diese Weise werden die kritischen Einwände gegen die Betriebsjustiz (Baur, JZ 1965, 163; Baumann, ZZP 84, 297; Schumann, Gedächtnisschrift für Dietz, S. 321; Richardi, in: (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Rechtl. ohne Bedeutung ist, wie solche Abmahnungen vom ArbGeb. bezeichnet werden, ob als Verweis, Verwarnung oder Mahnung (Luhmann, Betriebsjustiz und Rechtsstaat, 1975, § 14 I = S. 107). (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)