36, 37 des BMF-Schreibens Privatschulden, die von Miterben im Rahmen der Realteilung eines Mischnachlasses übernommen werden, Betriebsschulden werden können. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die nicht zuordenbaren Betriebsschulden werden nach dem Maßstab der Aktiva verteilt und ebenfalls abgezogen. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
"Ich weiß gar nicht, wie die von der Rückzahlbarkeit auch nur der halben Betriebsschulden in DM ausgehen können", meint ein Bundesbankexperte. (Quelle: TAZ 1990)