Die Buchführungspflicht setzte erst bei einem Betriebswert (analog zum Einheitswert) von 32 000 DM ein. (Quelle: Welt 1998)
Die ehemaligen Eigentümer befürchten, die Inflation von derzeit 50 Prozent könne den jetzt ermittelten Betriebswert ihrer alten Grundstücke, Häuser oder Betriebe auffressen. (Quelle: TAZ 1991)