Geht etwa der Streit um 100 000 Mark durch zwei Instanzen samt Beweisaufnahme, fallen nach offizieller Gebührenordnung genau 41 073 Mark Kosten an. (Quelle: Die Welt 2001)
Der Richter wollte die Beweisaufnahme in dem sogenannten "Russenmafia-Prozess" gegen den 47-jährigen Weißrussen Alexander B. eigentlich in dieser Woche abschließen. (Quelle: Die Welt 2001)
"Das Gericht muss erneut in die Beweisaufnahme eintreten", begründete Wiens seine Entscheidung. (Quelle: DIE WELT 2000)