Vielleicht habe sich daraus der Irrtum ergeben, daß man als Bezugsberechtigter diese Waren auch in größeren Mengen an Passagiere abgeben könne und die Fahrgäste ihren Einkauf dann ohne Nachversteuerung mit von Bord nehmen dürfen. (Quelle: Welt 1999)
Diesen Vertrag änderten die Vertragspartner am 19. 12. 1977 unter anderem dahin ab, daß der Sohn der Bekl. als Bezugsberechtigter an die Stelle der Kl. trat. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)