"Nicht in jedem Fall ergibt sich durch die Neubewertung eine Erhöhung des Bodenpreises", sagte Müller. (Quelle: DIE WELT 2000)
Da es in den neuen Bundesländern keine ortsüblichen Pachten gebe, sollte außerdem davon ausgegangen werden, bis zu drei Prozent des Bodenpreises als jährliche Pacht anzusetzen. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Sie haben ohnehin das Vorkaufsrecht zur Hälfte des Bodenpreises. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)