Tatsächlich deuten Beschädigungen in der Betonwand auf einen Bruchversuch hin. (Quelle: Süddeutsche Online)
Wegen des geringen Ausmaßes des untersuchten Stahlsplitters konnten weder eine Härtemessung noch ein Bruchversuch ausgeführt werden. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)