Oder er kann einen Teil seines Bruttogehaltes steuerfrei (und bis einschließlich 2008 auch sozialabgabenfrei) in Vorsorgebeiträge umwandeln. (Quelle: Die Zeit 2002)
Ebenso wenig geht es an die "Auslandszulage": 16 Prozent des Bruttogehaltes immerhin; unbefristet zahlbar an alle EU-Beamten, auch wenn während eines 30-jährigen Beamtenlebens Brüssel ihre Heimat geworden ist. (Quelle: DIE WELT 2001)
Sie können also von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass ab kommendem Jahr ein Prozent ihres Bruttogehaltes zur Altersvorsorge verwandt wird. (Quelle: Die Welt 2001)